Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bildet einen wichtigen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir begleiten Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Führungskräfte in allen rechtlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Von der Vertragsgestaltung und der Gestaltung von Beendigungs- oder Aufhebungsvereinbarungen mit Mitarbeitern bis hin zur Vertretung in Kündigungsschutzverfahren oder Eingruppierungsstreitigkeiten. Wir arbeiten im kollektiven sowie individuellen Arbeitsrecht und vertreten Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber.

Bau- und Architektenrecht

Ein zentraler Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bau- und Architektenrecht. Hier vertreten und beraten wir deutschlandweit Bauunternehmungen und Architekturbüros von der Vertragsgestaltung, über umfassende baubegleitende rechtliche Betreuung bis hin zur Durchsetzung von Werklohnansprüchen und Honoraransprüchen für Bauherren, Handwerker und sonstige am Projekt Beteiligte. Wir arbeiten auch in Mängelstreitigkeiten, führen dort Verfahren und vertreten dort sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer.

Gewerbliches Glücksspiel

Mit mehr als 20-jähriger Expertise haben wir im gewerblichen Spielrecht, insbesondere im Recht der Spielhallen und der Automatenaufstellung für Geldgewinnspielgerät, einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit gesetzt. Wir befassen uns mit steuerlichen Themen der Umsatzsteuer, der Vergnügungssteuer, vereinzelt auch anderer spezifischer Steuerprobleme der Branche, mit Konzessionsanträgen für Spielhallen, Aufstellgenehmigungen, mit den verwaltungsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Schwierigkeiten des Glücksspielrechts einschließlich des Glücksspielstaatsvertrag und der Landesausführungsgesetze der Bundesländer sowie der Spielverordnung, Gewerbeordnung und Nebengesetze. Mandate im Spielhallenrecht bearbeiten wir bundesweit.

Insolvenzrecht

Im Insolvenzrecht beraten wir sowohl präventiv als auch in insolvenznahen Situationen. Unternehmen in wirtschaftlicher Krise stehen wir mit klarer, praxisorientierter Beratung zur Seite, sei es zur Vermeidung einer Insolvenz oder im Falle bereits eingetretener Insolvenzreife bei der Vorbereitung und Einreichung eines Insolvenzantrags. Wir unterstützen unsere Mandanten bei Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern und Gläubigern sowie bei der Abwehr von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen seitens Insolvenzverwaltern, Finanzbehörden oder Sozialversicherungsträgern.

Steuerrecht

Im Bereich des Steuerrechts beraten wir vorausschauend und unterstützen bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen, beispielsweise bereits bei der Vertragserstellung zum Zwecke der Steuereffizienz. Wir treten auch zur Abwehr von Steuerforderungen in Einspruchsverfahren oder Klageverfahren vor den Finanzgerichten auf. Wir bearbeiten sowohl nationale Steuern als auch landesrechtliche Steuern und kommunale Steuerthemen.

Bei Betriebsprüfungen und Durchsuchungen stehen wir beratend zur Seite und vertreten insbesondere auch Verfahren im Steuerstrafrecht außergerichtlich und gerichtlich. Im Zusammenhang mit Firmenschließungen ergehen nicht selten Haftungsbescheide. Wir helfen, diese zu vermeiden, sich angemessen vorzubereiten und ergangene Haftungsinanspruchnahmen abzuwehren.

Unternehmensnachfolge und Gesellschaftsrecht

Eine große Zahl von Unternehmen in Deutschland steht aktuell zur Übergabe an einen Nachfolger an. Dieser stammt aus der Familie, aus dem Mitarbeiterkreis oder kommt von extern hinzu. Grund für die Übergabe ist mal das Erreichen des Rentenalters des bisherigen Inhabers, mal eine wirtschaftliche Entscheidung. Häufig ist es auch eine erbrechtliche Überlegung. Wir unterstützen in allen Phasen des Unternehmensübergangs zu allen rechtlichen Fragen, gestalten Konzepte, schreiben die passenden Verträge, entwerfen die Nachfolgeregelungen für Betrieb und Familie und beachten dabei auch die erbrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Betriebsübergänge im Sinne des Gesellschaftsrechts, Arbeitsrechts und Haftungsrechts sowie die steuerlichen Konsequenzen sind dabei in unserem Fokus.  

Wir beraten selbstverständlich auch in den übrigen Bereichen des Gesellschaftsrechts von der Gründung über Umwandlungen bis zur Beendigung von Unternehmensträgern. Notarielle Leistungen und reine Steuerberatung bieten wir nicht an, empfehlen aber gerne qualifizierte Ansprechpartner.

Wir sind Mitglied im Unternehmensnachfolgezentrum Deutschland e.V. und vernetzen uns dort mit vielen Fachberatern ganz unterschiedlicher Disziplinen.

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht verfügen wir über besondere Expertise in der Vertretung von Versicherungsgesellschaften, insbesondere im Rahmen von Leistungsprozessen und Regressverfahren. Unsere Tätigkeit umfasst hierbei schwerpunktmäßig die Bereiche der Gebäude- und Sachversicherung, technischen Versicherung und Industrieversicherung; ferner Streitigkeiten in der Geschäftsinhaltsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung. Ergänzend beraten wir auch zu versicherungsrechtlichen Fragestellungen aus dem privaten Rechtsrahmen, beispielsweise der Personenversicherung oder auch Hausratversicherung.

Durch langjährige Erfahrung in der Beratung und Prozessführung kennen wir die branchenspezifischen Besonderheiten und setzen die Interessen unserer Mandanten effizient und zielgerichtet durch.

Zivilrecht

Neben unseren besonderen Tätigkeitsschwerpunkten beraten wir auch im allgemeinen Zivilrecht, der Grundlage vieler rechtlicher Spezialgebiete.

Zu nennen wären hier maßgeblich Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Kaufrecht, Mietrecht und Immobilienrecht.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung neuer Rechtsbeziehungen sowie bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen in vielfältigen Konstellationen.  Häufig treten wir für mittelständische Unternehmen auf. Grundsätzlich ist unsere Orientierung auf die Vertretung dieser Mandanten ausgerichtet.